+OPS.2.3.A18 Überprüfung der Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing (S)

OPS.2.3.A18 Überprüfung der Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing (S)

Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing hinsichtlich der Angemessenheit der festgelegten Sicherheitsanforderungen sowie sonstigen Sicherheitsanforderungen SOLLTEN in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen überprüft werden. Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing mit unzureichend festgelegten Sicherheitsanforderungen SOLLTEN nachgebessert werden. Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN dazu verpflichtet werden, bei veränderter Gefährdungs- oder Gesetzeslage, die festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzubessern.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager