+OPS.2.3.A18 Überprüfung der Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing (S)

OPS.2.3.A18 Überprüfung der Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing (S)

Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing hinsichtlich der Angemessenheit der festgelegten Sicherheitsanforderungen sowie sonstigen Sicherheitsanforderungen SOLLTEN in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen überprüft werden. Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing mit unzureichend festgelegten Sicherheitsanforderungen SOLLTEN nachgebessert werden. Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN dazu verpflichtet werden, bei veränderter Gefährdungs- oder Gesetzeslage, die festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzubessern.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados