+OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

Wenn das Dienstleistungsverhältnis mit den Cloud-Diensteanbietenden beendet wird, SOLLTE sichergestellt sein, dass dadurch die Geschäftstätigkeit oder die Fachaufgaben der Institution nicht beeinträchtigt wird. Die Verträge mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN regeln, wie das jeweilige Dienstleistungsverhältnis geordnet aufgelöst werden kann.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager