+OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
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OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
Wenn das Dienstleistungsverhältnis mit den Cloud-Diensteanbietenden beendet wird, SOLLTE sichergestellt sein, dass dadurch die Geschäftstätigkeit oder die Fachaufgaben der Institution nicht beeinträchtigt wird. Die Verträge mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN regeln, wie das jeweilige Dienstleistungsverhältnis geordnet aufgelöst werden kann.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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