+OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

Wenn das Dienstleistungsverhältnis mit den Cloud-Diensteanbietenden beendet wird, SOLLTE sichergestellt sein, dass dadurch die Geschäftstätigkeit oder die Fachaufgaben der Institution nicht beeinträchtigt wird. Die Verträge mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN regeln, wie das jeweilige Dienstleistungsverhältnis geordnet aufgelöst werden kann.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung