+OPS.3.2.A18 Regelungen für den Einsatz von Sub-Dienstleistenden (S)

OPS.3.2.A18 Regelungen für den Einsatz von Sub-Dienstleistenden (S)

Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden SOLLTEN in ihre Aufgaben eingewiesen und über bestehende Regelungen zur Informationssicherheit der Anbietenden von Outsourcing unterrichtet werden. Soweit es gefordert ist, SOLLTEN das Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden nach Vorgaben der Nutzenden von Outsourcing überprüft werden, z. B. durch ein Führungszeugnis. Das Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden SOLLTEN schriftlich dazu verpflichtet werden, einschlägige Gesetze und Vorschriften, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie interne Regelungen einzuhalten. Es SOLLTEN Vertretungsregelungen in allen Bereichen existieren.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager