+OPS.3.2.A18 Regelungen für den Einsatz von Sub-Dienstleistenden (S)

OPS.3.2.A18 Regelungen für den Einsatz von Sub-Dienstleistenden (S)

Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden SOLLTEN in ihre Aufgaben eingewiesen und über bestehende Regelungen zur Informationssicherheit der Anbietenden von Outsourcing unterrichtet werden. Soweit es gefordert ist, SOLLTEN das Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden nach Vorgaben der Nutzenden von Outsourcing überprüft werden, z. B. durch ein Führungszeugnis. Das Personal der Anbietenden von Outsourcing sowie der Sub-Dienstleistenden SOLLTEN schriftlich dazu verpflichtet werden, einschlägige Gesetze und Vorschriften, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie interne Regelungen einzuhalten. Es SOLLTEN Vertretungsregelungen in allen Bereichen existieren.

1. Översikt

Rubrik Standard

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade regleringar

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade regleringar

Regleringar
Källa Reglering

Länkade ärenden