+APP.5.3.A6 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für E-Mail (S)
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APP.5.3.A6 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für E-Mail (S)
Die Institution SOLLTE eine Sicherheitsrichtlinie für die Nutzung von E-Mails erstellen und regelmäßig aktualisieren. Die Institution SOLLTE alle Benutzenden und Administrierenden über neue oder veränderte Sicherheitsvorgaben für E-Mail-Anwendungen informieren. Die E-Mail-Sicherheitsrichtlinie SOLLTE konform zu den geltenden übergeordneten Sicherheitsrichtlinien der Institution sein. Die Institution SOLLTE prüfen, ob die Sicherheitsrichtlinie korrekt angewendet wird. Die E-Mail-Sicherheitsrichtlinie für Benutzende SOLLTE vorgeben, - welche Zugriffsrechte es gibt,
- wie E-Mails auf gefälschte Absendeadressen überprüft werden,
- wie sich übermittelte Informationen absichern lassen,
- wie die Integrität von E-Mails überprüft werden soll,
- welche offenen E-Mail-Verteiler verwendet werden dürfen,
- ob E-Mails privat genutzt werden dürfen,
- wie mit E-Mails und Postfächern ausscheidender Personen umgegangen werden soll,
- ob und wie Webmail-Dienste genutzt werden dürfen,
- wer für Gruppenpostfächer zuständig ist,
- wie mit Datei-Anhängen umgegangen werden soll und
- ob Benutzende die HTML-Darstellung von E-Mails aktivieren dürfen.
Die E-Mail-Sicherheitsrichtlinie SOLLTE ergänzend für die Administrierenden die Einstellungsoptionen der E-Mail-Anwendungen beinhalten, außerdem die Vorgaben für mögliche Zugriffe von anderen Servern auf einen E-Mail-Server. Auch Angaben zu berechtigten Zugriffspunkten, von denen aus auf einen E-Mail-Server zugegriffen werden darf, SOLLTEN in der Richtlinie enthalten sein. Die E-Mail-Sicherheitsrichtlinie SOLLTE den Umgang mit Newsgroups und Mailinglisten regeln.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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