+SYS.2.1.A6 Einsatz von Schutzprogrammen gegen Schadsoftware (B)

SYS.2.1.A6 Einsatz von Schutzprogrammen gegen Schadsoftware (B)

Abhängig vom installierten Betriebssystem und von anderen vorhandenen Schutzmechanismen des Clients MUSS geprüft werden, ob Schutzprogramme gegen Schadsoftware eingesetzt werden sollen. Soweit vorhanden, MÜSSEN konkrete Aussagen, ob ein solcher Schutz notwendig ist, aus den spezifischen Betriebssystem-Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums berücksichtigt werden.

Schutzprogramme auf den Clients MÜSSEN so konfiguriert sein, dass Benutzende weder sicherheitsrelevante Änderungen an den Einstellungen vornehmen noch die Schutzprogramme deaktivieren können.

Das Schutzprogramm MUSS nach Schadsoftware suchen, wenn Dateien ausgetauscht oder übertragen werden. Der gesamte Datenbestand eines Clients MUSS regelmäßig auf Schadsoftware geprüft werden. Wenn ein Client infiziert ist, MUSS im Offlinebetrieb untersucht werden, ob ein gefundenes Schadprogramm bereits vertrauliche Daten gesammelt, Schutzfunktionen deaktiviert oder Code aus dem Internet nachgeladen hat.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager

Sagslinks
Linktype Sag
blocks G 0.39 Schadprogramme