+SYS.3.2.2.A19 Einsatz von Geofencing (H)

SYS.3.2.2.A19 Einsatz von Geofencing (H)

Durch die Hinterlegung einer Geofencing-Richtlinie SOLLTE sichergestellt werden, dass Geräte mit schutzbedürftigen Informationen nicht außerhalb eines zuvor festgelegten geografischen Bereichs verwendet werden können. Wird der geografische Bereich verlassen, SOLLTEN entsprechend klassifizierte Informationen oder das Gerät vollständig gelöscht werden. Bevor das Gerät selektiv oder vollständig gelöscht wird, SOLLTEN die zuständigen Administrierenden und das Sicherheitsmanagement sowie die Benutzenden informiert werden. Erst mit einer angemessenen zeitlichen Verzögerung SOLLTE das Gerät selektiv oder vollständig gelöscht werden. Die Bereiche, an denen diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nötig sind, SOLLTEN identifiziert werden. Anschließend SOLLTEN die Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung gesetzlicher und interner Regelungen umgesetzt werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager