+SYS.3.2.2.A19 Einsatz von Geofencing (H)

SYS.3.2.2.A19 Einsatz von Geofencing (H)

Durch die Hinterlegung einer Geofencing-Richtlinie SOLLTE sichergestellt werden, dass Geräte mit schutzbedürftigen Informationen nicht außerhalb eines zuvor festgelegten geografischen Bereichs verwendet werden können. Wird der geografische Bereich verlassen, SOLLTEN entsprechend klassifizierte Informationen oder das Gerät vollständig gelöscht werden. Bevor das Gerät selektiv oder vollständig gelöscht wird, SOLLTEN die zuständigen Administrierenden und das Sicherheitsmanagement sowie die Benutzenden informiert werden. Erst mit einer angemessenen zeitlichen Verzögerung SOLLTE das Gerät selektiv oder vollständig gelöscht werden. Die Bereiche, an denen diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nötig sind, SOLLTEN identifiziert werden. Anschließend SOLLTEN die Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung gesetzlicher und interner Regelungen umgesetzt werden.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia

Powiązania
Typ powiązania Zgłoszenie
blocks G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)