+SYS.4.4.A5 Einschränkung des Netzzugriffs (B)

SYS.4.4.A5 Einschränkung des Netzzugriffs (B)

Der Netzzugriff von IoT-Geräten MUSS auf das erforderliche Minimum eingeschränkt werden. Dies SOLLTE regelmäßig kontrolliert werden. Dazu SOLLTEN folgende Punkte beachtet werden:

  • Bei Verkehrskontrollen an Netzübergängen, z. B. durch Regelwerke auf Firewalls und Access Control Lists (ACLs) auf Routern, DÜRFEN NUR zuvor definierte ein- und ausgehende Verbindungen erlaubt werden.
  • Die Routings auf IoT-Geräten und Sensoren, insbesondere die Unterdrückung von Default-Routen, SOLLTE restriktiv konfiguriert werden.
  • Die IoT-Geräte und Sensoren SOLLTEN in einem eigenen Netzsegment betrieben werden, das ausschließlich mit dem Netzsegment für das Management kommunizieren darf.
  • Virtual Private Networks (VPNs) zwischen den Netzen mit IoT-Geräten und Sensor-Netzen und den Management-Netzen SOLLTEN restriktiv konfiguriert werden.
  • Die UPnP-Funktion MUSS an allen Routern deaktiviert sein.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager