+SYS.4.4.A5 Einschränkung des Netzzugriffs (B)
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SYS.4.4.A5 Einschränkung des Netzzugriffs (B)
Der Netzzugriff von IoT-Geräten MUSS auf das erforderliche Minimum eingeschränkt werden. Dies SOLLTE regelmäßig kontrolliert werden. Dazu SOLLTEN folgende Punkte beachtet werden: - Bei Verkehrskontrollen an Netzübergängen, z. B. durch Regelwerke auf Firewalls und Access Control Lists (ACLs) auf Routern, DÜRFEN NUR zuvor definierte ein- und ausgehende Verbindungen erlaubt werden.
- Die Routings auf IoT-Geräten und Sensoren, insbesondere die Unterdrückung von Default-Routen, SOLLTE restriktiv konfiguriert werden.
- Die IoT-Geräte und Sensoren SOLLTEN in einem eigenen Netzsegment betrieben werden, das ausschließlich mit dem Netzsegment für das Management kommunizieren darf.
- Virtual Private Networks (VPNs) zwischen den Netzen mit IoT-Geräten und Sensor-Netzen und den Management-Netzen SOLLTEN restriktiv konfiguriert werden.
- Die UPnP-Funktion MUSS an allen Routern deaktiviert sein.
1. Pregled
1.1 Sklici
1.2 Ugotovljene zahteve
1.3 Povezani predpisi
2. Ugotovljene zahteve
3. Povezani predpisi
Povezane zadeve
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