+SYS.4.4.A16 Beseitigung von Schadprogrammen auf IoT-Geräten (S)

SYS.4.4.A16 Beseitigung von Schadprogrammen auf IoT-Geräten (S)

Der IT-Betrieb SOLLTE sich regelmäßig informieren, ob sich die eingesetzten IoT-Geräte mit Schadprogrammen infizieren könnten und wie Infektionen beseitigt werden können. Schadprogramme SOLLTEN unverzüglich beseitigt werden. Kann die Ursache für die Infektion nicht behoben bzw. eine Neuinfektion nicht wirksam verhindert werden, SOLLTEN die betroffenen IoT-Geräte nicht mehr verwendet werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager

Sagslinks
Linktype Sag
blocks G 0.39 Schadprogramme