+SYS.4.4.A16 Beseitigung von Schadprogrammen auf IoT-Geräten (S)

SYS.4.4.A16 Beseitigung von Schadprogrammen auf IoT-Geräten (S)

Der IT-Betrieb SOLLTE sich regelmäßig informieren, ob sich die eingesetzten IoT-Geräte mit Schadprogrammen infizieren könnten und wie Infektionen beseitigt werden können. Schadprogramme SOLLTEN unverzüglich beseitigt werden. Kann die Ursache für die Infektion nicht behoben bzw. eine Neuinfektion nicht wirksam verhindert werden, SOLLTEN die betroffenen IoT-Geräte nicht mehr verwendet werden.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

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blocks G 0.39 Schadprogramme