+IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld
---+IND.3.2.G1 Unvollständig dokumentierte Fernwartungszugänge in der OT
---+IND.3.2.G2 Unzureichende Verfügbarkeit durch Abhängigkeiten von der Büro- und Gebäude-IT
---+IND.3.2.G3 Unzureichende Regelungen für die Nutzung von OT-Fernwartungszugängen
---+IND.3.2.G4 Unzureichende menschliche Kontrolle über OT-Fernwartungssitzungen
---+IND.3.2.G5 Direkte IP-basierte Zugriffsmöglichkeiten auf ICS aus unsicheren Zonen
---+IND.3.2.G6 Unsichere alternative OT-Fernwartungszugänge für Störungen
---+IND.3.2.G7 Unsichere Konzeption von OT-Fernwartungszugängen
---+IND.3.2.G8 Veraltete technische Konzeption von OT-Fernwartungszugängen
---+IND.3.2.A1 Planung des Einsatzes der Fernwartung in der OT (B) [Planende]
---+IND.3.2.A2 Konsistente Dokumentation der Fernwartung durch OT sowie Büro- und Gebäude-IT (B) [IT-Betrieb, Wartungspersonal]
---+IND.3.2.A3 Regelmäßige Prüfungen sowie Ausnahmegenehmigungen bestehender OT-Fernwartungszugänge (B) [IT-Betrieb]
---+IND.3.2.A4 Verbindliche Regelung der OT-Fernwartung durch Dritte (B)
---+IND.3.2.A5 Interne Abstimmung für die OT-Fernwartung mit der Büro- und Gebäude-IT (B) [Planende]
---+IND.3.2.A6 Absicherung jedes Fernwartungszugriffs auf die OT (B) [IT-Betrieb]
---+IND.3.2.A7 Technische Entkopplung von Zugriffen (S) [Planende]
---+IND.3.2.A8 Explizite Freigabe jeder OT-Fernwartungssitzung (S) [Mitarbeitende]
---+IND.3.2.A9 Sicherer Austausch von Dateien begleitend zur OT-Fernwartung (S) [Planende, IT-Betrieb]
---+IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]
---+IND.3.2.A11 Zentrale Verwaltung aller Konten für die OT-Fernwartung (S) [IT-Betrieb]
---+IND.3.2.A12 Dedizierte Fernwartungslösung in der OT (H) [Planende]
---+IND.3.2.A13 Protokollierung der Inhalte von Fernwartungszugriffen in der OT (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]
---+IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]
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IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld
EinleitungDie Betriebstechnik (OT) einer Institution besitzt häufig eine dezentrale Infrastruktur. Verschiedene Bereiche der OT können räumlich weit auseinanderliegen. Zudem bestehen Industrial-Control-Systeme (ICS) meist aus einer Vielzahl von Produkten verschiedener herstellenden Unternehmen, d. h. aus unterschiedlichen ICS-Komponenten und IT-Systemen für OT-Anwendungen. Daher benötigt die Betriebstechnik einer Institution in der Regel zahlreiche Fernwartungszugänge. Diese Fernwartungszugänge sind häufig Einzellösungen in Form individuell zusammengestellter Hard- und Softwarekomponenten. Infolgedessen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken für die OT-Fernwartung eingesetzt. Die Lebenszyklen der Fernwartungslösungen entsprechen dabei meist denjenigen der Produkte, auf die zugegriffen wird, d. h. die Fernwartungslösungen für OT werden unter Umständen wesentlich länger eingesetzt als dies in der IT üblich ist. Verschiedenste Zugänge, Dienste und Schnittstellen sind parallel vorhanden. Die Schnittstellen kommunizieren mittels unterschiedlichster Protokolle. Manche Anlagenteile in der OT werden auch als geschlossene Einheit von den herstellenden Unternehmen realisiert (sogenannte Package Units). Diese Anlagenteile enthalten häufig mehrere dezentrale Zugänge für die Fernwartung, die die herstellenden Unternehmen von vornherein für ihren eigenen Zugriff betriebsbereit integriert haben. Fernwartungszugänge im industriellen Umfeld werden in der Regel vom OT-Betrieb und Wartungspersonal genutzt, um OT-Komponenten zu konfigurieren, zu kontrollieren, zu warten und zu reparieren. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Störungen, nutzen auch weitere Mitarbeitende OT-Fernwartungszugänge. Auf OT-Komponenten wird via Fernwartung von verschiedenen Institutionen aus zugegriffen. Nicht nur das interne Personal des Betreibenden, sondern auch externes Personal von herstellenden Unternehmen, Integratoren und Dienstleistenden nutzt Fernwartungszugänge. Grundsätzlich erfolgt ein Fernwartungszugriff in dasjenige Sicherheitssegment eines OT-Netzes, in dem der Fernwartungsdienst bereitgestellt wird. Der Fernwartungsdienst kommuniziert dann aus diesem Segment heraus mit dem zu wartenden Zielsystem, z. B. mit einer ICS-Komponente. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit der Fernwartung im industriellen Umfeld zu gewährleisten. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld ist einmal auf die gesamte OT einer Institution anzuwenden, sobald diese Möglichkeiten zur Fernwartung enthält. Von den jeweiligen Einsatzgebieten der ICS ist abhängig, ob weitere Anforderungen an die Fernwartung im industriellen Umfeld definiert werden müssen, die in diesem Baustein nicht allgemeingültig aufgeführt werden können. Je nach Einsatzgebiet können auch die Maßnahmen unterschiedlich sein, die umgesetzt werden sollten, um die Anforderungen zu erfüllen. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt - die spezifischen Aspekte der OT-Fernwartung, die über die allgemeine Verwaltung von Netzkomponenten und IT-Systemen per Fernwartung hinausgehen sowie
- die spezifischen Aspekte der OT-Fernwartung, die von der allgemeinen Verwaltung von Netzkomponenten und IT-Systemen per Fernwartung abweichen.
Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - die allgemeine Verwaltung von Netzkomponenten und IT-Systemen per Fernwartung durch den IT-Betrieb in der Büro- und Gebäude-IT (siehe OPS.1.2.5 Fernwartung) (Die diesbezüglichen Anforderungen sind grundsätzlich auch in der OT zu erfüllen.)
- die allgemeinen Aspekte zu Netzarchitektur und -design, sowie zu der Segmentierung (siehe NET.1.1 Netzarchitektur und -design)
- die individuellen Aspekte der Hard- und Software-Komponenten, aus denen die jeweilige Fernwartungslösung besteht, z. B. Netzkomponenten, Server- und Clientsysteme, OT-Anwendungen (Hier sind die jeweils zutreffenden Bausteine zu modellieren.)
- die allgemeinen Aspekte der Protokollierung (siehe OPS.1.1.5 Protokollierung)
- die allgemeinen Aspekte des Outsourcings (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing)
- die allgemeinen Aspekte cloudbasierter Fernwartungslösungen (siehe OPS.2.2 Cloud-Nutzung)
- die allgemeinen Aspekte webbasierter Fernwartungslösungen (siehe APP.3.1 Webanwendungen und Webservices)
- die allgemeinen Aspekte der Absicherung von ICS auf Bedienebene (siehe IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik und IND.2.7 Safety Instrumented Systems)
Dieser Baustein behandelt nicht - die Beobachtung und Bedienung von ICS auf Prozessebene sowie
- steuernde Zugriffe per Fernwartung auf ICS, z. B. Anlaufen oder Stoppen von Anlagen. Solche Zugriffe können grundsätzlich Personen- und Sachschäden vor Ort verursachen!
WissenswertesDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in seiner Veröffentlichung „Fernwartung im industriellen Umfeld“ im Überblick, wie Fernwartungszugänge im Industrieumfeld sicher betrieben werden können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in seiner Veröffentlichung „ICS Security Kompendium” die Absicherung von industriellen Systemen (ICS, Industrial Control Systems).
1. Oversigt
| Titel |
Standard |
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IND.3.2.A1 Planung des Einsatzes der Fernwartung in der OT (B) [Planende]
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Im industriellen Umfeld MUSS für sämtliche Einrichtungen zur Fernwartung ein einheitliches, zentrales Fernwartungskonzept für die gesamte OT der Institution erstellt werden. In dem OT-Fernwartungskonzept MÜSSEN folgende Aspekte berücksichtigt werden: - spezifische gesetzliche Vorgaben, z. B. Schutz von Personen,
- spezifische Vorgaben durch anlagenherstellende Unternehmen,
- spezifische Anforderungen durch dezentrale Infrastrukturen,
- spezifische Anforderungen an die Anbindungen für die Fernwartung,
- spezifische Anforderungen an die Verfügbarkeit der Fernwartung,
- spezifische Anforderungen durch Umgebungsbedingungen sowie
- spezifische Anforderungen durch Bestandsanlagen.
Alle diese Aspekte MÜSSEN mit sämtlichen beteiligten internen und externen Stellen abgestimmt werden. Sämtliche Fernwartungszugänge, über die Zugriffe auf ein ICS der Institution möglich sind, MÜSSEN in einer zentralen Dokumentation erfasst werden. Für neu anzuschaffende fernwartbare Maschinen MÜSSEN die Anforderungen an die Informationssicherheit mit den Liefernden abgestimmt werden. Das Ziel SOLLTE eine Standardisierung der verwendeten Fernwartungslösungen sein. Sobald standardisierte Lösungen für die Fernwartung geplant werden, MÜSSEN sich die OT und die Büro- und Gebäude-IT gemeinsam abstimmen.
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IND.3.2.A2 Konsistente Dokumentation der Fernwartung durch OT sowie Büro- und Gebäude-IT (B) [IT-Betrieb, Wartungspersonal]
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Im industriellen Umfeld MÜSSEN die OT und die Büro- und Gebäude-IT sämtliche OT-Fernwartungszugänge gemeinsam erfassen und dokumentieren. Insbesondere bei Fernwartungskomponenten, die in Package Units integriert sind, MÜSSEN auch alle deaktivierten Zugänge dokumentiert werden.
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IND.3.2.A3 Regelmäßige Prüfungen sowie Ausnahmegenehmigungen bestehender OT-Fernwartungszugänge (B) [IT-Betrieb]
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Sämtliche Anlagen MÜSSEN regelmäßig geprüft werden, ob alle ihre Fernwartungszugänge dem Soll-Zustand, d. h. dem aktuellen Fernwartungskonzept für die OT, entsprechen. Für notwendige Abweichungen vom Konzept MUSS innerhalb der OT ein Genehmigungsprozess etabliert werden.
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IND.3.2.A4 Verbindliche Regelung der OT-Fernwartung durch Dritte (B)
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Mit sämtlichen externen Benutzenden, d. h. herstellenden Unternehmen, Integratoren und Wartungsdienstleistenden, MÜSSEN angemessen restriktive Regelungen für die OT-Fernwartung vertraglich vereinbart werden. Diese vertraglichen Regelungen MÜSSEN zu jedem Zeitpunkt gewährleisten, dass externe Benutzende jegliche OT-Fernwartungszugänge ausschließlich kontrolliert und abgestimmt nutzen. Intern MUSS festgelegt werden, über welche Fernwartungszugänge welche Tätigkeiten durch welche externen Benutzenden zulässig sind. Darüber hinaus MUSS festgelegt werden, welche internen Mitarbeitende Fernwartungszugriffe und -tätigkeiten von Externen autorisieren, beobachten und gegebenenfalls unterstützen. Im industriellen Umfeld MUSS sichergestellt werden, dass Personen an oder in Anlagen und Maschinen weder direkt noch indirekt durch eine aktive Fernwartung gefährdet werden können. Insbesondere bei Safety-Maschinen MUSS der oder die interne OT-Mitarbeitende sowohl organisatorisch als auch technisch die Hoheit über den Beginn und das Ende der Fernwartung haben. Vertraglich MUSS ausgeschlossen werden, dass der Remote-Zugriff ohne explizite Zustimmung der internen OT-Mitarbeitenden aufgebaut und aufrechterhalten werden kann.
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IND.3.2.A5 Interne Abstimmung für die OT-Fernwartung mit der Büro- und Gebäude-IT (B) [Planende]
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Die OT, die Büro- und Gebäude-IT sowie alle weiteren beteiligten Organisationseinheiten MÜSSEN angemessen restriktive Regelungen für sämtliche Komponenten und Schnittstellen festlegen, die direkt oder indirekt OT-Fernwartung in der Institution ermöglichen. Diese internen Regelungen MÜSSEN zu jedem Zeitpunkt eine kontrollierte und abgestimmte Nutzung der jeweiligen OT-Fernwartungszugänge gewährleisten. Folgende Aspekte MÜSSEN geregelt werden: - Prozesse
- Zuständigkeiten
- Berechtigungen
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IND.3.2.A6 Absicherung jedes Fernwartungszugriffs auf die OT (B) [IT-Betrieb]
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Im industriellen Umfeld MUSS die OT jeden Zugriff auf ein IT-System, das einen Fernwartungsdienst für die OT bereitstellt, selbst steuern können. Hierfür MUSS der Zugriff durch mindestens eine Sicherheitskomponente in der Zuständigkeit der OT abgesichert werden. Der Zugang zur Fernwartung SOLLTE für alle Zugriffe vereinheitlicht werden. Jeder Zugriff SOLLTE mithilfe zentraler Authentisierungskomponenten kontrolliert und explizit zugelassen werden. Falls Komponenten von OT-Fernwartungszugängen dezentral liegen oder in Package Units integriert sind, dann MÜSSEN diese Zugänge durch eine zusätzliche Sicherheitskomponente abgesichert werden, die ihrerseits zentral liegt und nicht in eine Package Unit integriert ist.
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IND.3.2.A7 Technische Entkopplung von Zugriffen (S) [Planende]
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Jeder Fernzugriff auf jegliche Komponenten in einer OT-Zone SOLLTE entkoppelt erfolgen. In jedem Fernwartungszugang in die OT SOLLTE ein IT-System positioniert sein, das die Verbindung vor dem Übergang in die OT-Zielzone terminiert und zum Fernwartungsdienst eine neue, überwachte und reglementierte Kommunikation aufbaut. Alle für die Fernwartung benötigten Werkzeuge und Programme SOLLTEN auf dem IT-System des Fernwartungszugangs installiert und lauffähig sein sowie einen Mehrbenutzendenbetrieb unterstützen. Das IT-System SOLLTE ein Sprungserver oder ein vergleichbares Application Layer Gateway (ALG) sein, das in einem dedizierten Sicherheitssegment, z. B. in einer demilitarisierten Zone (DMZ) positioniert ist. Für das IT-System zur Entkopplung der Zugriffe SOLLTE die OT zuständig sein, d. h. es liegt idealerweise in einer OT-DMZ.
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IND.3.2.A8 Explizite Freigabe jeder OT-Fernwartungssitzung (S) [Mitarbeitende]
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Jede Fernwartungssitzung SOLLTE vorab durch einen oder einer OT-Mitarbeitenden der betreibenden Institution, der oder die für das Zielsystem der Sitzung zuständig ist, genehmigt werden. Erst danach SOLLTE der oder die OT-Mitarbeitende den Fernwartungszugang freischalten. Die explizite Freigabe SOLLTE sowohl im Bedarfsfall als auch während abgestimmter Wartungsfenster eingehalten werden. Die Freigabe SOLLTE grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sein, d. h. die zuständigen OT-Mitarbeitenden behalten die Hoheit über den Zeitpunkt der Fernwartung (siehe Anforderung IND.3.2.A3 Regelmäßige Prüfungen sowie Ausnahmegenehmigungen bestehender OT-Fernwartungszugänge). Darüber hinaus SOLLTEN externe Fernwartungszugriffe ausschließlich von innen nach außen, d. h. aus dem OT-Netz heraus, aufgebaut werden.
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IND.3.2.A9 Sicherer Austausch von Dateien begleitend zur OT-Fernwartung (S) [Planende, IT-Betrieb]
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Für einen Dateiaustausch im Rahmen der OT-Fernwartung, z. B. von Konfigurationsdateien, Updates oder Handbüchern, SOLLTE ein sicheres Vorgehen etabliert werden. Dies MUSS mindestens eine Überprüfung auf Schadsoftware beinhalten. Der Verbindungsaufbau zwischen einem Datenaustauschsystem und der Dateiquelle SOLLTE nicht automatisiert erfolgen, sondern vor jedem Dateiaustausch von der OT der Institution initiiert und authentisiert werden. Ein Dateiaustausch SOLLTE grundsätzlich protokolliert werden.
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IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]
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Im industriellen Umfeld MUSS sichergestellt werden, dass weder direkt noch indirekt Personen an oder in Anlagen und Maschinen sowie die Anlagen oder Maschinen selbst durch eine aktive Fernwartung gefährdet werden können. Darüber hinaus MUSS sichergestellt werden, dass eine aktive Fernwartung den Produktionsprozess nicht beeinträchtigt. Falls Personen- oder Sachschäden möglich sind, MUSS sichergestellt sein, dass die OT-Mitarbeitenden die Fernwartungstätigkeiten vor Ort mitverfolgen können (Vier-Augen-Prinzip). Die OT-Mitarbeitenden SOLLTEN bei Bedarf eingreifen können sowie eine Fernwartungssitzung unterbrechen können.
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IND.3.2.A11 Zentrale Verwaltung aller Konten für die OT-Fernwartung (S) [IT-Betrieb]
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Für den Fernwartungszugriff in der OT SOLLTEN ausschließlich Konten verwendet werden, die in einem zentralen Verzeichnisdienst der OT oder der Institution verwaltet werden.
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IND.3.2.A12 Dedizierte Fernwartungslösung in der OT (H) [Planende]
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Für die Fernwartung im industriellen Umfeld SOLLTE eine dedizierte OT-Fernwartungslösung eingesetzt werden, die unabhängig von der Büro- und Gebäude-IT ist. Alle weiteren Funktionen auf den IT-Systemen zur OT-Fernwartung, insbesondere auch Funktionen zur Administration von IT-Systemen und Netzen außerhalb der OT, SOLLTEN deaktiviert bzw. unterbunden werden. Falls eine maximale Unabhängigkeit realisiert werden soll, SOLLTE auch ein dedizierter Internet-Zugang für die OT-Fernwartung genutzt werden.
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IND.3.2.A13 Protokollierung der Inhalte von Fernwartungszugriffen in der OT (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]
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Für die Fernwartung von OT-Anwendungen oder -Systemen SOLLTE die Protokollierung so ausgeweitet werden, dass sämtliche Tätigkeiten lückenlos und umgehend nachvollziehbar sind. Hierzu SOLLTEN ergänzend zur Protokollierung von Ereignissen und Sitzungsdaten auch die Inhalte von Fernwartungszugriffen protokolliert werden.
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IND.3.2.A14 Technische Kontrolle von Fernwartungssitzungen (H) [Planende, Datenschutzbeauftragte]
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OT-Fernwartungssitzungen SOLLTEN ergänzend zu IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen kontinuierlich durch eine technische Lösung reglementiert werden. Dabei SOLLTEN die Aktivitäten auf Befehlsebene, d. h. manuelle und automatisierte Befehle, technisch überwacht und gegebenenfalls automatisch unterbunden werden. Zusätzlich SOLLTEN Sitzungen komponentenübergreifend überwacht werden. Falls technisch überwacht wird, dann SOLLTE nicht nur bei konkreten Regelverstößen, sondern auch bei Anomalien im Benutzungsverhalten ein Alarm ausgelöst werden, z. B. sobald ein plötzlich erhöhtes Kommunikationsvolumen erkannt wird.
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1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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