+IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]

IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]

Im industriellen Umfeld MUSS sichergestellt werden, dass weder direkt noch indirekt Personen an oder in Anlagen und Maschinen sowie die Anlagen oder Maschinen selbst durch eine aktive Fernwartung gefährdet werden können. Darüber hinaus MUSS sichergestellt werden, dass eine aktive Fernwartung den Produktionsprozess nicht beeinträchtigt.

Falls Personen- oder Sachschäden möglich sind, MUSS sichergestellt sein, dass die OT-Mitarbeitenden die Fernwartungstätigkeiten vor Ort mitverfolgen können (Vier-Augen-Prinzip). Die OT-Mitarbeitenden SOLLTEN bei Bedarf eingreifen können sowie eine Fernwartungssitzung unterbrechen können.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager