+INF.7.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines Büroraumes (B) [Vorgesetzte]
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INF.7.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines Büroraumes (B) [Vorgesetzte]
Es DÜRFEN NUR geeignete Räume als Büroräume genutzt werden. Die Büroräume MÜSSEN für den Schutzbedarf bzw. das Schutzniveau der dort verarbeiteten Informationen angemessen ausgewählt und ausgestattet sein. Büroräume mit Publikumsverkehr DÜRFEN NICHT in sicherheitsrelevanten Bereichen liegen. Für den Arbeitsplatz und für die Einrichtung eines Büroraumes MUSS die Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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