+INF.7.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines Büroraumes (B) [Vorgesetzte]

INF.7.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines Büroraumes (B) [Vorgesetzte]

Es DÜRFEN NUR geeignete Räume als Büroräume genutzt werden. Die Büroräume MÜSSEN für den Schutzbedarf bzw. das Schutzniveau der dort verarbeiteten Informationen angemessen ausgewählt und ausgestattet sein. Büroräume mit Publikumsverkehr DÜRFEN NICHT in sicherheitsrelevanten Bereichen liegen. Für den Arbeitsplatz und für die Einrichtung eines Büroraumes MUSS die Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge