+INF.14.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für die GA (S)

INF.14.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für die GA (S)

Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsleitlinie der Institution und der übergreifenden Sicherheitsrichtlinie für das TGM SOLLTEN die Sicherheitsanforderungen an die GA, d. h. für alle GA-Systeme, in einer GA-Sicherheitsrichtlinie konkretisiert werden. Diese Richtlinie SOLLTE allen Personen, die an Planung, Beschaffung, Implementierung und Betrieb der GA-Systeme beteiligt sind, bekannt und Grundlage für deren Arbeit sein. Die Inhalte und die Umsetzung der geforderten Richtlinieninhalte SOLLTEN regelmäßig überprüft, gegebenenfalls angepasst und die Ergebnisse der Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden.

In der Sicherheitsrichtlinie SOLLTEN auch die Vorgaben an Entwicklung und Test für den Einsatz von GA-Systemen spezifiziert werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager