+INF.14.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für die GA (S)

INF.14.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für die GA (S)

Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsleitlinie der Institution und der übergreifenden Sicherheitsrichtlinie für das TGM SOLLTEN die Sicherheitsanforderungen an die GA, d. h. für alle GA-Systeme, in einer GA-Sicherheitsrichtlinie konkretisiert werden. Diese Richtlinie SOLLTE allen Personen, die an Planung, Beschaffung, Implementierung und Betrieb der GA-Systeme beteiligt sind, bekannt und Grundlage für deren Arbeit sein. Die Inhalte und die Umsetzung der geforderten Richtlinieninhalte SOLLTEN regelmäßig überprüft, gegebenenfalls angepasst und die Ergebnisse der Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden.

In der Sicherheitsrichtlinie SOLLTEN auch die Vorgaben an Entwicklung und Test für den Einsatz von GA-Systemen spezifiziert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung