+INF.14.A27 Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Komponenten der GA in der Notfallplanung (S)
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INF.14.A27 Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Komponenten der GA in der Notfallplanung (S)
Es SOLLTE initial und in regelmäßigen Abständen nachvollziehbar analysiert werden, wie sich die GA und die abgeleiteten Planungen und Konzepte auf die Notfallplanung auswirken. Insbesondere SOLLTE festgelegt werden, wie bei einem Ausfall von TGA-Anlagen oder GA-relevanten Komponenten durch technischen Defekt oder Angriff die Wechselwirkungen auf andere TGA-Anlagen, GA-relevante Systeme und TGM minimiert werden können. Im Rahmen der Notfallplanung SOLLTE auch festgelegt werden, welches Wartungspersonal für die betroffenen TGA-Anlagen und GA-relevanten Systeme zuständig ist und über welche Meldewege dieses erreicht werden kann. Außerdem SOLLTE festgelegt werden, welche Berechtigungen das Wartungspersonal zur Behebung von Notfällen hat. Es SOLLTE in der Notfallplanung auch spezifiziert werden, wie bei Ausfall der GA-Systeme ein gegebenenfalls erforderlicher Notbetrieb von TGA-Anlagen sichergestellt wird. Dabei SOLLTE für alle TGA-Anlagen und GA-Systeme inklusive aller GA-relevanten Komponenten eine Wiederanlaufreihenfolge festgelegt und in den entsprechenden Wiederanlaufplänen dokumentiert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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