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+SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets |
SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter AssetsSensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Rückgabe nicht mehr benötigter Assets anweisen. Erläuterung Dies gilt z.B. bei einem Wechsel der Aufgaben oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzenden und der Institution. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede reguleringer2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Linkede sager
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