+SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets
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SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Rückgabe nicht mehr benötigter Assets anweisen. Erläuterung Dies gilt z.B. bei einem Wechsel der Aufgaben oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzenden und der Institution.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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