+SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets

SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Rückgabe nicht mehr benötigter Assets anweisen.

Erläuterung

Dies gilt z.B. bei einem Wechsel der Aufgaben oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzenden und der Institution.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung