+BSIG § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
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BSIG § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach § 61 treffen.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede standarder
2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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