+BSIG § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
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1. Übersicht
BSIG § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung
Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38
Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren
Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach § 61 treffen.
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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