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+AT 4.1 Tz 4 |
AT 4.1 Tz 4Wesentliche Risiken, die aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können (z. B. das Zahlungsunfähigkeitsrisiko), dürfen im Risikotragfähigkeitskonzept unberücksichtigt bleiben. Es ist sicherzustellen, dass solche Risiken angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt werden. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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