+AT 9 Tz 11

AT 9 Tz 11

Die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen sind auch bei der Weiterverlagerung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse zu beachten.

Erläuterung

Risikoanalyse gemäß Tz. 2

Die erweiterten Anforderungen für wesentliche Auslagerungen finden nur für Weiterverlagerungen Anwendung, die unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind.

Zudem muss das Risiko berücksichtigt werden, dass die Fähigkeit der Institute zur Überwachung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch lange und komplexe Auslagerungsketten eingeschränkt sein kann.

1. Oversigt

,
Titel Regulering

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede standarder

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede standarder

Standarder
Kilde Krav
  • BAFIN -

    published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/ 

    News imported via RSS-Reader