AT 9 Tz 11
Die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen sind auch bei der Weiterverlagerung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse zu beachten.
Erläuterung
Risikoanalyse gemäß Tz. 2 Die erweiterten Anforderungen für wesentliche Auslagerungen finden nur für Weiterverlagerungen Anwendung, die unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind.
Zudem muss das Risiko berücksichtigt werden, dass die Fähigkeit der Institute zur Überwachung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch lange und komplexe Auslagerungsketten eingeschränkt sein kann.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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