+BTO 1.3.2 Tz 2

BTO 1.3.2 Tz 2

Im Hinblick auf mögliche Forbearance-Maßnahmen muss das Institut Vorgaben festlegen, die mindestens folgende Punkte umfassen:

  • a) Prozesse und Verfahren zur Gewährung von Forbearance-Maßnahmen, einschließlich der Zuständigkeiten und Verfahren zur Entscheidungsfindung,
  • b) Beschreibung der verfügbaren Forbearance-Maßnahmen einschließlich der in den Verträgen enthaltenen Maßnahmen,
  • c) Dokumentation der gewährten Maßnahmen,
  • d) Prozess und Messgrößen für die Überwachung der Wirksamkeit.

Die Vorgaben sind regelmäßig vom Institut zu überprüfen.

Erläuterung

Vorgaben zu Forbearance

Die Vorgaben können auch standardisierte Forbearance-Lösungen z. B. für homogene Portfolios mit weniger komplexen Engagements beinhalten.

1. Oversigt

,
Titel Regulering

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede standarder

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede standarder

Standarder
Kilde Krav
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