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+BTO 1.3.2 Tz 2 |
BTO 1.3.2 Tz 2Im Hinblick auf mögliche Forbearance-Maßnahmen muss das Institut Vorgaben festlegen, die mindestens folgende Punkte umfassen:
Die Vorgaben sind regelmäßig vom Institut zu überprüfen. ErläuterungVorgaben zu Forbearance Die Vorgaben können auch standardisierte Forbearance-Lösungen z. B. für homogene Portfolios mit weniger komplexen Engagements beinhalten. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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