|
+BTO 1.3.2 Tz 2 |
BTO 1.3.2 Tz 2Im Hinblick auf mögliche Forbearance-Maßnahmen muss das Institut Vorgaben festlegen, die mindestens folgende Punkte umfassen:
Die Vorgaben sind regelmäßig vom Institut zu überprüfen. ErläuterungVorgaben zu Forbearance Die Vorgaben können auch standardisierte Forbearance-Lösungen z. B. für homogene Portfolios mit weniger komplexen Engagements beinhalten. 1. Vue d’ensemble
1.1 Références1.2 Exigences identifiées1.3 Normes associées2. Exigences identifiées
3. Normes associées
|