+BTO 1.3.2 Tz 2

BTO 1.3.2 Tz 2

Im Hinblick auf mögliche Forbearance-Maßnahmen muss das Institut Vorgaben festlegen, die mindestens folgende Punkte umfassen:

  • a) Prozesse und Verfahren zur Gewährung von Forbearance-Maßnahmen, einschließlich der Zuständigkeiten und Verfahren zur Entscheidungsfindung,
  • b) Beschreibung der verfügbaren Forbearance-Maßnahmen einschließlich der in den Verträgen enthaltenen Maßnahmen,
  • c) Dokumentation der gewährten Maßnahmen,
  • d) Prozess und Messgrößen für die Überwachung der Wirksamkeit.

Die Vorgaben sind regelmäßig vom Institut zu überprüfen.

Erläuterung

Vorgaben zu Forbearance

Die Vorgaben können auch standardisierte Forbearance-Lösungen z. B. für homogene Portfolios mit weniger komplexen Engagements beinhalten.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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