+BTR 1 Tz 5
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BTR 1 Tz 5
Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Die Limitauslastung ist fortlaufend zu überwachen. Überschreitungen und getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren. Ab einer risikobasiert festgelegten Schwelle sind Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten täglich an den zuständigen Geschäftsleiter zu melden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede standarder
2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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