+BTR 1 Tz 5

BTR 1 Tz 5

Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Die Limitauslastung ist fortlaufend zu überwachen. Überschreitungen und getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren. Ab einer risikobasiert festgelegten Schwelle sind Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten täglich an den zuständigen Geschäftsleiter zu melden.

1. Resumen

,
Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
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