A.Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen institutseigenen Risikoanalyse (§ 27 Abs. 8 PrüfbV):1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):2.Anzahl der Kunden:___________________I.Anteil der Kunden mit geringem Risiko____,____%II.Anteil der Hochrisikokunden____,____%III.Anzahl von politisch exponierten Personen (Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte) ________3.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz in:I.EU/EWR-Staaten________II.Drittstaaten________davon inHochrisikostaaten________4.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/ nachgeordneten Unternehmen:I.im Inland________II.im EU-/EWR-Ausland________III.in Drittstaaten________davon in Hochrisikostaaten________5.Anzahl der für das Institut tätigen gebundenen Vermittler:I.im Inland________II.im Ausland________
B.
Klassifizierung von PrüfungsfeststellungenFür die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.Feststellung F 0 – keine MängelFeststellung F 1 – geringfügige MängelFeststellung F 2 – mittelschwere MängelFeststellung F 3 – gewichtige MängelFeststellung F 4 – schwergewichtige MängelFeststellung F 5 – nicht anwendbarEine F 0-Feststellung beschreibt ein völliges Fehlen von Normverstößen.Eine F 1-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit leichten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 2-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit merklichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 3-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 4-Feststellung beschreibt einen Normverstoß, der die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung erheblich beeinträchtigt oder vollständig beseitigt.Eine F 5-Feststellung beschreibt die Nichtanwendbarkeit des Prüfungsgebiets im geprüften Institut.
Nr.VorschriftPrüfungspflichtenFeststellungFundstelleA. Geldwäsche/TerrorismusfinanzierungI. Interne Sicherungsmaßnahmen 1.§ 5 Abs. 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung 2.§ 6 Abs. 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung 3.§ 6 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf den Geldwäschebeauftragten (Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen) 4.§ 6 Abs. 2 Nr. 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen 5.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen 6.§ 6 Abs. 2 Nr. 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung 7.§ 25h Abs. 2 KWGSchaffung und Betreiben eines EDV-Monitoring-Systems 8.§ 6 Abs. 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen SicherungsmaßnahmenII. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden 9.§ 10 Abs. 2 GwG, § 14 Abs. 1 GwG, § 15 Abs. 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen10.§ 10 Abs. 1 Nr. 1 (i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 25j KWG), § 10 Abs. 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)11.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG (i. V. m. § 11 Abs. 1 und 5 GwG), § 10 Abs. 9 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)12.§ 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG, § 10 Abs. 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsverbindung (einschl. Nichtdurchführungs-/ Beendigungsverpflichtung)13.§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 10 Abs. 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)14.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen (sofern nicht durch § 25h Abs. 2 KWG abgedeckt)15.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen16.§ 14 Abs. 1 und 2 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)17.§ 15 Abs. 1 bis 7, Abs. 9 i. V. m. § 10 Abs. 9 GwG, § 25k KWGDurchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)18.§ 17 Abs. 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung19.§ 25i KWGErfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-GeldIII. Sonstige Pflichten20.§ 6 Abs. 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung22.§ 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten23.§ 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)24.§ 6 Abs. 8 und 9, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 8 GwG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GwG, § 39 Abs. 3 GwG, § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GwG, § 6a KWG, § 25h Abs. 5 KWG, § 25i Abs. 4 KWGBefolgung von Anordnungen25.§ 25m KWGEinhaltung von GeschäftsverbotenB. Sonstige strafbare Handlungen im Sinne von § 25h KWG26.§ 25h Abs. 1 KWGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen27.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen28.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen29.§ 25h Abs. 2 KWGBetreiben und Aktualisierung von EDV-Monitoring-Systemen30.§ 25h Abs. 3 Satz 1 und 2 KWG i. V. m. § 8 GwGDurchführung der Untersuchungspflicht31.§ 25h Abs. 4 KWGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen32.§ 25h Abs. 5 KWGBefolgung von Anordnungen33.§ 25h Abs. 7 KWG i. V. m. § 7 GwGWahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)C. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers34.Verordnung (EU) 2015/847Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/84735.§ 25g Abs. 3 KWGBefolgung von Anordnungen in Bezug auf Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847D. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen36.§ 24c KWGPflichten des Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem automatisierten Abruf von Kontoinformationen