+PrüfbV - Abschnitt 9 - Schlussvorschriften
---+PrüfbV § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
---+PrüfbV § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
---+PrüfbV Anlage 1 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 2 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 3 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 4 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 5 (zu § 27)

PrüfbV - Abschnitt 9 - Schlussvorschriften

-

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
PrüfbV § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft. Für vor dem 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre findet die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, weiterhin Anwendung.

(2) § 29a in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) ist erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(3) § 29b in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) ist erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) sind erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(5) § 47 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 47 in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf Lage- und Konzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr.

(6) Die §§ 26, 27 und Anlage 5 in der ab dem 24. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf einen Berichtszeitraum der Prüfung anzuwenden, der am 26. September 2017 oder später endet, es sei denn, der Prüfungsbericht ist bereits vor dem 24. Januar 2018 bei der Bundesanstalt eingereicht worden.

PrüfbV § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.

PrüfbV Anlage 1 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)


Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen 1.Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)

300
 2.Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)

428
 3.Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001(2)Daten zur Vermögenslage 1.Bestand Reserven nach § 340f HGBa)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB

002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB
400
 2.Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985401 3.Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapierena)Bruttobetrag der Kursreserven301b)Nettobetrag der Kursreserven302 4.Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmena)Bruttobetrag der Kursreserven303b)Nettobetrag der Kursreserven1)304 5.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen

305
 6.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306
 7.Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)


005
 8.Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche
402
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten
022
250Stk.Stk. 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten
023
251Stk.Stk. 3.Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbanka)Zusagen024b)Inanspruchnahme025(4)Daten zur Ertragslage 1.Zinsergebnisa)Zinserträge029b)Zinsaufwendungen030c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032 2.Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen403 3.Provisionsergebnisa)Provisionserträge313b)Provisionsaufwendungen314c)Provisionsergebnis033nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind: 4.Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGBa)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands034b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen035c)aus Geschäften mit Derivaten036nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen anzugeben: 4.Aufwendungen und Erträge des Handelsbestandsa)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands316c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen317d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen318e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten319f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten320 5.Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft037 6.Allgemeiner Verwaltungsaufwanda)Personalaufwand038b)andere Verwaltungsaufwendungen039 7.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungena)Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft

040
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen

044
f)andere sonstige und außerordentliche Erträge045g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen

046
h)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen047 8.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048 9.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
10.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
050
11.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
051
12.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
13.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr05314.Verlustvortrag aus dem Vorjahr05415.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen05516.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen05617.Entnahmen aus Genussrechtskapital05718.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058(5)Daten zum Kreditgeschäft 1.Höhe des Kreditvolumens073 2.Darunter: Kredite an Nichtbanken074 3.Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Kreditena)in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen
407
b)Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)408ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
425
c)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)
409
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite410d)Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB
411
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen412db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite
413
e)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen414 4.Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Kreditena)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)
415
b)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite416c)einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB
417
d)Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite
418
e)bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite
419
f)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen420 5.Geprüftes Bruttokreditvolumen10)421 6.Darunter: Kredite an Nichtbanken422 7.Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423
 8.Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen080 9.Einzelwertberichtigungena)Bestand in der Vorjahresbilanz332b)Verbrauch333c)Auflösung334d)Bildung335e)neuer Stand33610.Rückstellungen im Kreditgeschäfta)Bestand in der Vorjahresbilanz337b)Verbrauch338c)Auflösung339d)Bildung340e)neuer Stand34111.Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung
086
12.Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude

087
13.Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigta)des geprüften Einzelinstituts426349Stk.Stk.b)der Institutsgruppe427351Stk.Stk.14.Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR352(6)Bilanzunwirksame Ansprüche 1.Bare bilanzunwirksame Ansprüchea)im Berichtsjahr091b)Bestand am Jahresende092 2.Unbare bilanzunwirksame Ansprüchea)im Berichtsjahr20)093b)Bestand am Jahresende094(7)Ergänzende Angaben 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGBa)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096 2.Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106
 3.Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)
108
 4.Leasinggeschäfta)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände109b)im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände

110
c)im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften
111
 5.Nachrangige Vermögensgegenständea)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112b)nachrangige Forderungen an Kunden113c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114 6.Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredVa)andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate354bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr355cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre356dd) mehr als fünf Jahre357b)Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate358bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr359cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre360dd) mehr als fünf Jahre361c)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate362bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr363cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre364dd) mehr als fünf Jahre365d)Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate366bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr367cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre368dd) mehr als fünf Jahre369e)andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate370bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr371cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre372dd) mehr als fünf Jahre373f)andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeitaa) bis drei Monate374bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr375cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre376dd) mehr als fünf Jahre377g)im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378
h)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

379
i)im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

380
PrüfbV Anlage 2 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 953 - 957)


Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)(1)Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft 1.Zins- und Tilgungsrückstände150 2.Tilgungsstreckungsdarlehena)Anzahl151Stk.Stk.b)Gesamtbetrag152 3.Vor- und Zwischenfinanzierungen durch Dritte, für die unbedingte Ablösungszusagen gegeben wurden
153
 4.Anhängige Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahrena)Anzahl154Stk.Stk.b)Gesamtbetrag der zugrundeliegenden Darlehen155 5.Im Berichtsjahr abgeschlossene, aufgehobene und eingestellte Zwangsversteigerungsverfahrena)Anzahl156Stk.Stk.b)Gesamtbetrag der zugrundeliegenden Darlehen157 6.Zur Verhütung von Verlusten an Grundpfandrechten übernommene Grundstückea)Anzahl158Stk.Stk.b)Bilanzwert159c)Gewinne, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen Grundstücken ergeben haben
160
d)Verluste, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen Grundstücken ergeben haben
161
 7.Größenklassengliederunga)Bauspardarlehen bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Bauspardarlehen
162

%

%
b)Bauspardarlehen über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Bauspardarlehen
163

%

%
c)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite
164

%

%
d)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite

165


%


%
e)sonstige Baudarlehen bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
166

%

%
f)sonstige Baudarlehen über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
167

%

%
(2)Bauspartechnische Daten 1.Vertragsbestand der Bausparvorratsverträgea)Anzahl168Stk.Stk.b)Bausparsumme169 2.Neuabschlüsse von Bausparvorratsverträgena)Anzahl170Stk.Stk.b)Bausparsumme171 3.Finanzierung der Vor- und Zwischenfinanzierungskreditea)kollektiv172b)außerkollektiv173 4.Verhältnis von Bauspardarlehen zum Bestand an Bauspareinlagen610 5.Bauspareinlagen611 6.Bauspardarlehen612 7.Außerkollektive Anlage613 8.Außerkollektive Refinanzierung614 9.Zuführung zum „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“61510.Bestand des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“61611.Nettobausparneugeschäft (Bausparsumme)61712.Aufwendungen für die den Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten zuzurechnenden Finanzierungskreditea)kollektiv174b)außerkollektiv17513.Wartezeitverändernde Faktorena)Sparintensität I176%%b)Sparintensität II177%%c)Tilgungsintensität I178%%d)Tilgungsintensität II179%%14.Fortgesetzte Bausparverträgea)Anzahl180Stk.Stk.b)Bausparsumme181c)Bauspareinlage182d)durchschnittlicher Anspargrad618e)durchschnittliche Bausparsumme61915.Die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen prozentualen Veränderungen des eingelösten Neugeschäfts
620
15a.Erhöhungen nach Anzahl und Bausparsummen der Bausparverträge63616.Verhältnis der Bausparsummen der fortgesetzten Verträge zu den Bausparsummen der nicht zugeteilten Verträge
621

%

%
17.Anteil Bruttobausparneugeschäft am nichtzugeteilten Vertragsbestand
622
18.Bausparsummen der gekündigten Verträge, deren Bauspareinlagen im Geschäftsjahr zurückgezahlt worden sind
623
19.Stornoquote624%%20.Geleistete Rückzahlungen von Bauspareinlagen aus gekündigten Verträgen
625
21.Gesamtentnahmen aus der Zuteilungsmasse62622.Rückzahlungsquote627%%23.Darlehensverzichtsquote628%%24.Darlehensträgheit629%%25.Durchschnittliche Zinssätze dera)Bauspareinlagen630%%b)Bauspardarlehen631%%c)außerkollektiven Anlage632%%d)außerkollektiven Refinanzierung633%%26.Zinsaufwendungen für BauspareinlagenTarif  1700Tarif  2701Tarif  3702Tarif  4703Tarif  5704Tarif  6705Tarif  7706Tarif  8707Tarif  9708Tarif 10709Tarif 11710Tarif 12711Tarif 13712Tarif 14713Tarif 15714Tarif 16715Tarif 17716Tarif 18717Tarif 19718Tarif 20719Tarif 21720Tarif 22721Tarif 23722Tarif 24723Tarif 25724Tarif 26725Tarif 27726Tarif 28727Tarif 29728Tarif 30729Tarif 31730Tarif 32731Tarif 33732Tarif 34733Tarif 35734Tarif 36735Tarif 37736Tarif 38737Tarif 39738Tarif 40739Tarif 41740Tarif 42741Tarif 43742Tarif 44743Tarif 45744Tarif 46745Tarif 47746Tarif 48747Tarif 49748Tarif 5074927.Zinserträge aus BauspardarlehenTarif  1800Tarif  2801Tarif  3802Tarif  4803Tarif  5804Tarif  6805Tarif  7806Tarif  8807Tarif  9808Tarif 10809Tarif 11810Tarif 12811Tarif 13812Tarif 14813Tarif 15814Tarif 16815Tarif 17816Tarif 18817Tarif 19818Tarif 20819Tarif 21820Tarif 22821Tarif 23822Tarif 24823Tarif 25824Tarif 26825Tarif 27826Tarif 28827Tarif 29828Tarif 30829Tarif 31830Tarif 32831Tarif 33832Tarif 34833Tarif 35834Tarif 36835Tarif 37836Tarif 38837Tarif 39838Tarif 40839Tarif 41840Tarif 42841Tarif 43842Tarif 44843Tarif 45844Tarif 46845Tarif 47846Tarif 48847Tarif 49848Tarif 5084928.Zinserträge aus Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten63429.Aufwendungen für kollektive und außerkollektive Finanzierungsmittel63530.Umfang der Zuteilungsangebote18331.Umfang der Zuteilungsannahmen18432.Betragsmäßige Inanspruchnahme für das Kontingent nach § 4 Absatz 2 des Bausparkassengesetzes (BausparkG)
381
33.Großbausparverträge nach § 2 der Bausparkassen-Verordnung
(BausparkV)
a)Gesamtbetrag der Großbausparverträge232b)Gesamtbetrag der innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossenen Großbausparverträge
234
c)Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
235
d)Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
243
34.Betragsmäßige Inanspruchnahme für Kontingente nach der
BausparkV
a)für das Kontingent für gewerbliche Beleihungen nach § 3236b)für das Kontingent für Darlehen an Beteiligungsunternehmen nach § 4 Absatz 1
237
35.Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkVa)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 Absatz 1 Satz 1239b)Gesamtbetrag der Darlehen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 BausparkV angegebenen Anzahl von Monaten

240
c)Gesamtbetrag der Darlehen zur Vorfinanzierung nach Absatz 1 Satz 2
241
d)Gesamtbetrag der Darlehen nach § 1 Absatz 1 und 2 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 angegebenen Anzahl von Monaten und mehr als in der in § 1 Absatz 3 Satz 2 angegebenen Anzahl von Monaten


242
PrüfbV Anlage 3 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)(1)Daten zu den organisatorischen GrundlagenPersonalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001(2)Daten zur VermögenslageEigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
a)Kernkapital006aa) hartes Kernkapital426ab) zusätzliches Kernkapital427b)Ergänzungskapital007(3)Daten zur Ertragslage 1.Zinsergebnisa)Zinserträge029b)Zinsaufwendungen030c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032 2.Provisionsergebnisa)Provisionserträge313b)Provisionsaufwendungen314c)Provisionsergebnis033 3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft037 4.Allgemeiner Verwaltungsaufwanda)Personalaufwand038b)andere Verwaltungsaufwendungen039 5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen900 6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048 7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
 9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr05310.Verlustvortrag aus dem Vorjahr05411.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen05512.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen05613.Entnahmen aus Genussrechtskapital05714.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058(4)Daten zum Kreditgeschäft 1.Anmerkungsbedürftige Großkredite088 2.Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRRa)des geprüften Einzelinstituts342Stk.Stk.b)der Institutsgruppe343Stk.Stk. 3.Unbare bilanzunwirksame Ansprüchea)im Berichtsjahr093b)Bestand am Jahresende094(5)Ergänzende Angaben 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGBa)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096 2.Nachrangige Vermögensgegenständea)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112b)nachrangige Forderungen an Kunden113c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
PrüfbV Anlage 4 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:


Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen
PrüfbV Anlage 5 (zu § 27)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 137 - 139)



Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV

Institut:

Berichtszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsleiter vor Ort:



A.Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen institutseigenen Risikoanalyse (§ 27 Abs. 8 PrüfbV):1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):2.Anzahl der Kunden:___________________I.Anteil der Kunden mit geringem Risiko____,____%II.Anteil der Hochrisikokunden____,____%III.Anzahl von politisch exponierten Personen
(Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte)

________
3.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen mit
Unternehmen mit Sitz in:
I.EU/EWR-Staaten________II.Drittstaaten________davon inHochrisikostaaten________4.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/
nachgeordneten Unternehmen:
I.im Inland________II.im EU-/EWR-Ausland________III.in Drittstaaten________davon in Hochrisikostaaten________5.Anzahl der für das Institut tätigen
gebundenen Vermittler:
I.im Inland________II.im Ausland________


B.
Klassifizierung von PrüfungsfeststellungenFür die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.Feststellung F 0 – keine MängelFeststellung F 1 – geringfügige MängelFeststellung F 2 – mittelschwere MängelFeststellung F 3 – gewichtige MängelFeststellung F 4 – schwergewichtige MängelFeststellung F 5 – nicht anwendbarEine F 0-Feststellung beschreibt ein völliges Fehlen von Normverstößen.Eine F 1-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit leichten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 2-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit merklichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 3-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.Eine F 4-Feststellung beschreibt einen Normverstoß, der die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung erheblich beeinträchtigt oder vollständig beseitigt.Eine F 5-Feststellung beschreibt die Nichtanwendbarkeit des Prüfungsgebiets im geprüften Institut.



Nr.VorschriftPrüfungspflichtenFeststellungFundstelleA. Geldwäsche/TerrorismusfinanzierungI. Interne Sicherungsmaßnahmen 1.§ 5 Abs. 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung 2.§ 6 Abs. 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung 3.§ 6 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf den Geldwäschebeauftragten (Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen) 4.§ 6 Abs. 2 Nr. 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen 5.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen 6.§ 6 Abs. 2 Nr. 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung 7.§ 25h Abs. 2 KWGSchaffung und Betreiben eines EDV-Monitoring-Systems 8.§ 6 Abs. 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen SicherungsmaßnahmenII. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden 9.§ 10 Abs. 2 GwG, § 14 Abs. 1 GwG, § 15 Abs. 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen10.§ 10 Abs. 1 Nr. 1 (i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 25j KWG), § 10 Abs. 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)11.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG
(i. V. m. § 11 Abs. 1 und 5 GwG), § 10 Abs. 9 GwG
Abklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
12.§ 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG, § 10 Abs. 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsverbindung (einschl. Nichtdurchführungs-/ Beendigungsverpflichtung)13.§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 10 Abs. 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)14.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen (sofern nicht durch § 25h Abs. 2 KWG abgedeckt)15.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen16.§ 14 Abs. 1 und 2 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)17.§ 15 Abs. 1 bis 7, Abs. 9
i. V. m. § 10 Abs. 9 GwG, § 25k KWG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
18.§ 17 Abs. 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung19.§ 25i KWGErfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-GeldIII. Sonstige Pflichten20.§ 6 Abs. 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung22.§ 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten23.§ 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)24.§ 6 Abs. 8 und 9, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 8 GwG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GwG, § 39 Abs. 3 GwG, § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GwG, § 6a KWG, § 25h Abs. 5 KWG, § 25i Abs. 4 KWGBefolgung von Anordnungen25.§ 25m KWGEinhaltung von GeschäftsverbotenB. Sonstige strafbare Handlungen im Sinne von § 25h KWG26.§ 25h Abs. 1 KWGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen27.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen28.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen29.§ 25h Abs. 2 KWGBetreiben und Aktualisierung von EDV-Monitoring-Systemen30.§ 25h Abs. 3 Satz 1 und 2 KWG i. V. m. § 8 GwGDurchführung der Untersuchungspflicht31.§ 25h Abs. 4 KWGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen32.§ 25h Abs. 5 KWGBefolgung von Anordnungen33.§ 25h Abs. 7 KWG i. V. m. § 7 GwGWahrnehmung der Aufgaben der zentralen
Stelle (ggf. zulässiges Absehen)
C. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers34.Verordnung (EU) 2015/847Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/84735.§ 25g Abs. 3 KWGBefolgung von Anordnungen in Bezug auf Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847D. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen36.§ 24c KWGPflichten des Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem automatisierten Abruf von Kontoinformationen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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