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+Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige VerbindlichkeitenArtikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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