+Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 72l

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung