+Section 3 Own funds and eligible liabilities
---+Artikel 72k Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
---+Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Section 3 Own funds and eligible liabilities

Section 3 Own funds and eligible liabilities

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 72k Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 72k

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts bestehen aus den Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten des Instituts nach den Abzügen gemäß Artikel 72e.

Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 72l

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung