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+Artikel 312 Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko |
Artikel 312 Eigenmittelanforderung für das operationelle RisikoArtikel 312 Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko Die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko ist die gemäß Artikel 313 berechnete Geschäftsindikatorkomponente. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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