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+Artikel 342 Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten |
Artikel 342 Spezifisches Risiko von AktieninstrumentenArtikel 342 Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten Zur Errechnung seiner Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko multipliziert das Institut seine Bruttogesamtposition mit 8 %. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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