+Artikel 342 Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten

Artikel 342 Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten

Artikel 342

Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten

Zur Errechnung seiner Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko multipliziert das Institut seine Bruttogesamtposition mit 8 %.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung