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+Artikel 87 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern |
Artikel 87 Meldung von Verstößen und Schutz von HinweisgebernArtikel 87 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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