+KAPITEL 2 Einzelzahlungen
---+Artikel 43 Anwendungsbereich
------+Article 43 1.
------+Article 43 2.
---+Artikel 44 Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
------+Article 44 1.
------+Article 44 2.
------+Article 44 3.
---+Artikel 45 Informationen und Vertragsbedingungen
------+Article 45 1.
------+Article 45 2.
------+Article 45 3.
---+Artikel 46 Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
---+Artikel 47 Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
---+Artikel 48 Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
---+Artikel 49 Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
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KAPITEL 2 Einzelzahlungen
KAPITEL 2 Einzelzahlungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 43 Anwendungsbereich
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Artikel 44 Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
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Artikel 45 Informationen und Vertragsbedingungen
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Artikel 46 Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
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Artikel 46
Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
Wird ein Zahlungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so teilt der Zahlungsauslösedienstleister zusätzlich zu den Informationen und Vertragsbedingungen nach Artikel 45 dem Zahler und gegebenenfalls dem Zahlungsempfänger unmittelbar nach der Auslösung alle nachstehenden Daten mit oder macht sie ihnen zugänglich:
a)
eine Bestätigung der erfolgreichen Auslösung des Zahlungsauftrags beim kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers;
b)
eine Referenz, die dem Zahler und dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des Zahlungsvorgangs und dem Zahlungsempfänger gegebenenfalls die Identifizierung des Zahlers ermöglicht, sowie jede weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angabe;
c)
den Betrag des Zahlungsvorgangs;
d)
gegebenenfalls die Höhe aller an den Zahlungsauslösedienstleister für den Zahlungsvorgang zu entrichtenden Entgelte sowie gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge dieser Entgelte.
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Artikel 47 Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
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Artikel 47
Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
Erfolgt die Auslösung eines Zahlungsauftrags durch einen Zahlungsauslösedienstleister, so macht dieser dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers die Referenz des Zahlungsvorgangs zugänglich.
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Artikel 48 Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
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Artikel 48
Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
Unverzüglich nach Eingang des Zahlungsauftrags teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler nach Maßgabe des Artikels 44 Absatz 1 alle nachstehenden Daten in Bezug auf seine eigenen Dienste mit oder macht sie ihm zugänglich:
a)
eine Referenz, die dem Zahler die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger;
b)
den Betrag des Zahlungsvorgangs in der im Zahlungsauftrag verwendeten Währung;
c)
die Höhe der vom Zahler für den Zahlungsvorgang zu entrichtenden Entgelte, sowie gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge dieser Entgelte;
d)
gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, oder einen Verweis darauf, sofern dieser Kurs von dem in Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe d genannten Kurs abweicht, und den Betrag des Zahlungsvorgangs nach dieser Währungsumrechnung;
e)
das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags.
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Artikel 49 Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
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Artikel 49
Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
Unverzüglich nach Ausführung des Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsempfänger nach Maßgabe des Artikels 44 Absatz 1 alle nachstehenden Daten in Bezug auf seine eigenen Dienste mit oder macht sie ihm zugänglich:
a)
eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie jede weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angabe;
b)
den Betrag des Zahlungsvorgangs, in der Währung, in der er dem Zahlungsempfänger zur Verfügung steht;
c)
die Höhe aller vom Zahlungsempfänger für den Zahlungsvorgang zu entrichtenden Entgelte, und gegebenenfalls die Aufschlüsselung der Beträge dieser Entgelte;
d)
gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag des Zahlungsvorgangs vor dieser Währungsumrechnung;
e)
das Wertstellungsdatum der Gutschrift.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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