+Abschnitt 2 Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum
---+Artikel 82 Anwendungsbereich
------+Article 82 1.
------+Article 82 2.
---+Artikel 83 Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto
------+Article 83 1.
------+Article 83 2.
------+Article 83 3.
---+Artikel 84 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
---+Artikel 85 Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld
---+Artikel 86 Innerstaatliche Zahlungsvorgänge
---+Artikel 87 Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
------+Article 87 1.
------+Article 87 2.
------+Article 87 3.

Abschnitt 2 Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum

Abschnitt 2 Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 82 Anwendungsbereich -
Artikel 83 Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto -
Artikel 84 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister

Artikel 84

Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister

Hat der Zahlungsempfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, so macht der Zahlungsdienstleister, bei dem Geldbeträge zugunsten des Zahlungsempfängers eingegangen sind, diese Geldbeträge für den Zahlungsempfänger innerhalb der Frist des Artikels 83 verfügbar.

Artikel 85 Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld

Artikel 85

Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld

Zahlt ein Verbraucher Bargeld auf ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in der Währung des betreffenden Zahlungskontos ein, so stellt dieser Zahlungsdienstleister sicher, dass der Betrag unverzüglich nach der Entgegennahme verfügbar gemacht und wertgestellt wird. Ist der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher, muss der Geldbetrag spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag auf dem Konto des Zahlungsempfängers verfügbar gemacht und wertgestellt sein.

Artikel 86 Innerstaatliche Zahlungsvorgänge

Artikel 86

Innerstaatliche Zahlungsvorgänge

Für innerstaatliche Zahlungsvorgänge können die Mitgliedstaaten kürzere Ausführungsfristen als nach diesem Abschnitt festlegen.

Artikel 87 Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen -

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung