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+Artikel 110 Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG |
Artikel 110 Änderungen der Richtlinie 2002/65/EGArtikel 110 Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2002/65/EG erhält folgende Fassung:
„(5)
In den Fällen, in denen auch die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (
*1
) Anwendung findet, werden die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie über die Unterrichtung mit Ausnahme von Absatz 2 Buchstaben c bis g, Absatz 3 Buchstaben a, d und e sowie Absatz 4 Buchstabe b durch die Artikel 44, 45, 51 und 52 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ersetzt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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