+Section 2 Recognition of significant risk transfer
---+Artikel 244 Traditionelle Verbriefung
------+Article 244 1.
------+Article 244 2.
------+Article 244 3.
------+Article 244 4.
------+Article 244 5.
------+Article 244 6.
---+Artikel 245 Synthetische Verbriefung
------+Article 245 1.
------+Article 245 2.
------+Article 245 3.
------+Article 245 4.
------+Article 245 5.
------+Article 245 6.
---+Artikel 246 Operationelle Anforderungen für Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung

Section 2 Recognition of significant risk transfer

Section 2 Recognition of significant risk transfer

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 244 Traditionelle Verbriefung -
Artikel 245 Synthetische Verbriefung -
Artikel 246 Operationelle Anforderungen für Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung

Artikel 246

Operationelle Anforderungen für Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung

Umfasst die Verbriefung revolvierende Risikopositionen und Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung oder ähnliche Bestimmungen, so gilt ein signifikantes Kreditrisiko nur dann als vom Originator übertragen, wenn die in den Artikeln 244 und 245 festgelegten Anforderungen erfüllt sind und die einmal ausgelöste Klausel der vorzeitigen Rückzahlung nicht Folgendes bewirkt:

a) 

der vorrangige oder gleichrangige Anspruch des Instituts auf die zugrunde liegenden Risikopositionen wird gegenüber den Ansprüchen anderer Anleger als nachrangig behandelt;

b) 

der Anspruch des Instituts auf die zugrunde liegenden Risikopositionen wird gegenüber den Ansprüchen anderer Parteien als weiter nachrangig behandelt; oder

c) 

es ergibt sich ein anderweitiger Anstieg der mit den zugrunde liegenden revolvierenden Risikopositionen verbundenen Verlustrisiken des Instituts.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung