ISMS.1.A1 Übernahme der Gesamtverantwortung für Informationssicherheit durch die Leitung (B) [Institutionsleitung]
Die Institutionsleitung MUSS die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit in der Institution übernehmen. Dies MUSS für alle Beteiligten deutlich erkennbar sein. Die Institutionsleitung MUSS den Sicherheitsprozess initiieren, steuern und kontrollieren. Die Institutionsleitung MUSS Informationssicherheit vorleben. Die Institutionsleitung MUSS die Zuständigkeiten für Informationssicherheit festlegen. Die zuständigen Mitarbeitenden MÜSSEN mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden. Die Institutionsleitung MUSS sich regelmäßig über den Status der Informationssicherheit informieren lassen. Insbesondere MUSS sich die Institutionsleitung über mögliche Risiken und Konsequenzen aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen informieren lassen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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