+GC.5.1.2 Verpflichtung der Institutionsleitung

GC.5.1.2 Verpflichtung der Institutionsleitung

Governance und Compliance MUSS die Verpflichtung der Institutionsleitung zuweisen.

Erläuterung

Die Verpflichtung der Institutionsleitung beinhaltet die Übernahme der Gesamtverantwortung, die Bestätigung und Überwachung der Informationssicherheitsziele bezüglich der Organisationsziele und die Förderung des ISMS. Die Förderung des ISMS erfolgt durch Beteiligung (z. B. Führungsentscheidungen), Bestätigung der Informationssicherheitsorganisation, Unterstützung der Integration des ISMS, Bereitstellung von Ressourcen (z. B. finanzielle, personelle, technische, infrastrukturelle) und die Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung