Bei Institutionsfremden kann grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden, dass sie mit ihnen zugänglichen Informationen und der Informationstechnik entsprechend den Vorgaben der besuchten Institution umgehen.

Besuchende, Reinigungs- und Fremdpersonal können interne Informationen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme auf verschiedene Arten gefährden, angefangen von der unsachgemäßen Behandlung der technischen Einrichtungen über den Versuch des „Spielens“ an IT-Systemen bis hin zum Diebstahl von Unterlagen oder IT-Komponenten.

Beispiele: