Bei Institutionsfremden kann grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden, dass sie mit ihnen zugänglichen Informationen und der Informationstechnik entsprechend den Vorgaben der besuchten Institution umgehen.
Besuchende, Reinigungs- und Fremdpersonal können interne Informationen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme auf verschiedene Arten gefährden, angefangen von der unsachgemäßen Behandlung der technischen Einrichtungen über den Versuch des „Spielens“ an IT-Systemen bis hin zum Diebstahl von Unterlagen oder IT-Komponenten.
Beispiele:
- Unbegleitete Besuchende können auf Unterlagen und Datenträger zugreifen oder Zugang zu Geräten haben, diese beschädigen oder schützenswerte Informationen ausspähen.
- Reinigungskräfte können versehentlich Steckverbindungen lösen, Wasser in Geräte laufen lassen, Unterlagen verlegen oder mit dem Abfall entsorgen.
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