+CON.6.A13 Vernichtung defekter digitaler Datenträger (S)

CON.6.A13 Vernichtung defekter digitaler Datenträger (S)

Können digitale Datenträger mit schützenswerten Informationen aufgrund eines Defekts nicht sicher entsprechend der Verfahren zur Löschung von Datenträgern gelöscht werden, dann SOLLTEN diese mindestens entsprechend der Sicherheitsstufe 3 nach ISO/IEC 21964-2 vernichtet werden.

Alternativ SOLLTE für den Fall, dass defekte Datenträger ausgetauscht oder repariert werden, vertraglich mit den hierzu beauftragten Dienstleistenden vereinbart werden, dass diese Datenträger durch die Dienstleistenden sicher vernichtet oder gelöscht werden. Die Verfahrensweisen der Dienstleistenden SOLLTEN hierbei mindestens die institutionsinternen Anforderungen an die Verfahrensweisen zur Löschung und Vernichtung erfüllen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen