+CON.6.A13 Vernichtung defekter digitaler Datenträger (S)

CON.6.A13 Vernichtung defekter digitaler Datenträger (S)

Können digitale Datenträger mit schützenswerten Informationen aufgrund eines Defekts nicht sicher entsprechend der Verfahren zur Löschung von Datenträgern gelöscht werden, dann SOLLTEN diese mindestens entsprechend der Sicherheitsstufe 3 nach ISO/IEC 21964-2 vernichtet werden.

Alternativ SOLLTE für den Fall, dass defekte Datenträger ausgetauscht oder repariert werden, vertraglich mit den hierzu beauftragten Dienstleistenden vereinbart werden, dass diese Datenträger durch die Dienstleistenden sicher vernichtet oder gelöscht werden. Die Verfahrensweisen der Dienstleistenden SOLLTEN hierbei mindestens die institutionsinternen Anforderungen an die Verfahrensweisen zur Löschung und Vernichtung erfüllen.

1. Resumen

Título Estándar

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulaciones relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Regulaciones relacionadas

Regulaciones
Fuente Regulación

Incidencias vinculadas

Vínculos
Tipo de vínculo Incidencia
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen