+CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]

CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]

Grundsätzlich MUSS geregelt werden, ob mobile IT-Systeme direkt auf das Internet zugreifen dürfen.

Für den Zugriff auf das Netz der Institution über öffentlich zugängliche WLANs MÜSSEN Benutzende ein VPN oder vergleichbare Sicherheitsmechanismen verwenden (siehe CON.7.A7 Sicherer Remote-Zugriff und NET.2.2 WLAN-Nutzung). Bei der Benutzung von WLAN-Hotspots MÜSSEN ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, siehe auch INF.9 Mobiler Arbeitsplatz.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge